Kirchenverträge Archive
Vertrag der Evangelischen Landeskirchen in Hessen mit dem Land Hessen vom 18. Februar 1960
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau,
die Evangelische Landeskirche von Kurhessen-Waldeck,
die Evangelische Kirche im Rheinland,
sämtlich vertreten durch ihre verfassungsmäßigen Vertreter,
und
das Land Hessen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
geleitet von dem Wunsche, das freundschaftliche Verhältnis zwischen den Kirchen und
dem Land zu fördern und zu festigen und gemäß dem Verfassungsauftrag des Artikels 50 der Hessischen Verfassung...
Read More Kirchenvertrag über die Errichtung der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Der Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche (in Folgendem „Kirchen“ genannt) vom 15./22./30. Juli 1971 über die Errichtung der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe wird geändert und erhält folgende Fassung:
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Read More Reichskonkordat – Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich
Am 20. Juli 1933 schlossen der Heilige Stuhl und das Deutsche Reich einen Staatskirchenvertrag, Reichskonkordat genannt, der das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche regelte. Das Reichskonkordat wird auch heute für die Bundesrepublik als gültig betrachtet, wobei die Länder nach dem Konkordatsurteil des BVerfG gegenüber dem vertraglich...
Read More Loccumer Vertrag – Vertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen
Anbei finden Sie den Loccumer Vertrag, den ersten umfassenden Vertrag zwischen dem Staat und einer Religionsgemeinschaft nach dem 2. Weltkrieg. Der Vertrag wurde am 19. März 1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 369) verabschiedet und stellte ein Vorbild für zahlreiche spätere Staatskirchenverträge dar.
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Read More Gesetz zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 1994
Anbei finden Sie den Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen im Volltext. Das Gesetz wurde am 26. Mai 1994 im Sächsischen Landtag beschlossen.
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