Prof. Oebbecke: Das Religionsrecht muss sich dem Islam öffnen

Das deutsche Religionsrecht muss sich nach Einschätzung des Münsteraner Juristen Prof. Dr. Janbernd Oebbecke dem Islam öffnen. „Andernfalls steht das bisherige kooperative Verhältnis von Religion und Staat in Deutschland auf dem Spiel“, sagte er am Dienstagabend in Münster. Wer den Islam nicht ins bestehende Religionsrecht integriere, stelle das System als...
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Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung glaubensverschiedener Ehegatten zur Kirchensteuer nicht zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerdeführer leben in sogenannten glaubensverschiedenen Ehen, die sich durch den Umstand auszeichnen, dass lediglich einer der beiden Ehepartner einer steuerberechtigten Kirche angehört. Sie wenden sich gegen Entscheidungen der Fachgerichte, durch die ihre Heranziehung zur Kirchensteuer bzw. ihre Heranziehung zum besonderen Kirchgeld als einer Erscheinungsform der Kirchensteuer bestätigt worden...
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Reichskonkordat – Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich

Am 20. Juli 1933 schlossen der  Heilige Stuhl und das Deutsche Reich einen Staatskirchenvertrag, Reichskonkordat genannt, der das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche regelte. Das Reichskonkordat wird auch heute für die Bundesrepublik als gültig betrachtet, wobei die Länder nach dem Konkordatsurteil des BVerfG gegenüber dem vertraglich...
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Loccumer Vertrag – Vertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen

Anbei finden Sie den Loccumer Vertrag, den ersten umfassenden Vertrag zwischen dem Staat und einer Religionsgemeinschaft nach dem 2. Weltkrieg. Der Vertrag wurde am 19. März 1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 369) verabschiedet und stellte ein Vorbild für zahlreiche spätere Staatskirchenverträge dar. (weiterlesen …)...
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Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.  (weiterlesen …)...
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“Kirchensteueraustritt” nicht statthaft

Wer aus einer Kirche austritt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Urteil entschieden....
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Gesetz zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 1994

Anbei finden Sie den Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen im Volltext. Das Gesetz wurde am 26. Mai 1994 im Sächsischen Landtag beschlossen. (weiterlesen …)...
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Aus dem Bundestag: Weniger Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vereinsvorstände

Berlin: (hib/CHE) Besondere zivilrechtliche Haftungsbegrenzungen für Vereinsvorstände belasten Vereine und deren Mitglieder erheblich und sind deshalb nicht im Sinne einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Zu dieser Feststellung kommt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates (16/10120). Mit diesem strebt die Länderkammer an, die Haftung von ehrenamtlich tätigen...
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Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen

Das Arbeitsgericht Hamburg hat in einer Entscheidung vom 4. Dezember 2007 (Aktenzeichen 20 Ca 105/07) die Arbeitgeberin zur Zahlung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in Höhe von 3 Monatsverdiensten verurteilt, weil sie die Bewerberin im Einstellungsverfahren wegen ihrer Religion benachteiligt habe. Der beklagte Arbeitgeber ist der...
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Bundesgerichtshof: Sorgerechtsentzug bei Verletzung

Der u. a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hatte sich in zwei Fällen mit der Frage zu befassen, welche sorgerechtlichen Konsequenzen sich für Eltern ergeben, die ihre Kinder aus Glaubensgründen der allgemeinen Schulpflicht entziehen. (weiterlesen …)...
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